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Neuigkeiten: Gemeinde Kohlberg

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Neuigkeiten

Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan "Krautgarten - Breite Wiesen - 3. Änderung"

Änderung Bebauungsplan

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Krautgarten–Breite Wiesen – 3. Änderung“
 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Kohlberg hat am 18.11.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Krautgarten–Breite Wiesen“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB zu ändern.

Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach §74 LBO geändert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Krautgarten–Breite Wiesen – 3. Änderung“ in der Fassung vom 21.10.2024 wurde gebilligt.
Im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB abgesehen. 

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Metzinger Straße 50 und 52 und wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch die Grünfläche zwischen Metzinger Straße und Zollernstraße im Bereich der Bushaltestelle Metzinger Straße,
  • im Osten durch die Metzinger Straße,
  • im Süden durch das bebaute Grundstück Metzinger Straße 54,
  • im Westen durch die Zollernstraße

Für den Planbereich ist der Lageplan des Planentwurfes in der Fassung vom 21.10.2024 maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:

Hier (JPEG-Bilddatei, 438,81 KB, 29.11.2024) der Kartenausschnitt

Ziele und Zwecke der Planung:

Für den Planbereich soll eine einheitliche Plangrundlage erstellt werden.

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung einer städtebaulich geordneten baulichen Entwicklung unter Beachtung der starken Hanglage und der zweiseitigen Erschließung durch die Metzinger Straße und die Zollernstraße.

Für den Planbereich soll ein einheitliches Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden, was zu einer besseren baulichen Nutzung führt. Bergseitig ist eine maximal zweigeschossige Erscheinungsweise der Gebäude vorgesehen.

Veröffentlichung im Internet und Öffentliche Auslegung:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet gemäß §3 Abs.2 BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet in der Zeit vom 02.12.2024 bis 10.01.2025 (Veröffentlichungsfrist, je einschließlich) statt. 

Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung im Rathaus Kohlberg, Metzinger Straße 1 während der Veröffentlichungsfrist zu den folgenden Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:

Montag 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Mittwoch 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen als elektronische Erklärung per E-Mail an die Adresse rathaus(@)kohlberg.de abgegeben werden. Stellungnahmen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Kohlberg, den 29.11.2024

Thomas Franz
Bürgermeister
 

Die weiteren Anlagen finden Sie hier: Übersichtsbegehung Artenschutz (PDF-Dokument, 1,11 MB, 29.11.2024)
                                                       Begründung Entwurf (PDF-Dokument, 1,57 MB, 29.11.2024)
                                                       Planentwurf (PDF-Dokument, 622,98 KB, 29.11.2024)