Änderung der Weinbergsrolle
icon.crdate11.11.2025
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Änderung der Weinbergsrolle gem. Weinbergslagenverordnung vom 6. April 1971 (GBl. S. 157), zuletzt geändert durch Artikel 185 der Verordnung v. 23. Februar 2017 (GBI.S. 99,119) und dem Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2021
Änderung von Bereichsnamen
Durch Änderung des EU-Rechts muss nach einer Übergangsfrist, spätestens zum Beginn der Vermarktung des Weinjahrgangs 2026 das bisherige deutsche Weinbezeichnungsrecht auf ein, an das romanische Bezeichnungsrecht angelehntes System, geändert werden. Die geografischen Angaben "g.U." (geschützte Ursprungsbezeichnung) und "g.g.A." (geschützte geografische Angabe) wurden von der Europäischen Union (EU) im Jahre 1992 als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt ( VO(EU) Nr. 1308/2013 ).
Das Weinbezeichnungsrecht wurde in dieses System der EU zu geografischen Angaben "g.U." (geschützte Ursprungsbezeichnung) und "g.g.A." (geschützte geografische Angabe) integriert.
(WeinG 5.Abschnitt §22b ff sowie WeinVO § 39 ff ).
Die Weinbergslagenverordnung sieht die Beteiligung der betroffenen Weingärtner und Vermarktungsbetriebe sowie der Gemeinden vor. (WeinLaVO II Teil, §9 ff). Die geplante Änderung und die Ausfertigung der Flurkarten war durch die Kommune Kohlberg zwei Wochen lang öffentlich auszulegen. Beginn und Ende der Frist sowie Ort der Auslegung waren auf ortsübliche Weise bekannt zu machen. Dies erfolgte durch die Gemeinde Kohlberg im Amtsblatt. Die Flurkarten und geplanten Änderungen waren bei der Gemeindeverwaltung zu den Öffnungszeiten einsehbar im Zeitraum: 17.02.2025- 05.03.2025. Einwände wurden nicht erhoben.
Auf Antrag der Schutzgemeinschaft vom 14.05.2024 und nach Bekanntmachung durch die jeweiligen Gemeinden hat das Regierungspräsidium den bisherigen
- Bereich "Oberer Neckar" in "Neckar-Alb" umbenannt
- Die Großlage Hohenneuffen" bisher Bereich "Remstal Stuttgart" dem neuen Bereich "Neckar-Alb" zugeordnet und die Änderung mit Wirkung vom 01.08.2025 in die Weinbergsrolle eingetragen und im Staatsanzeiger vom 25.07.2025 öffentlich bekannt gemacht.
§ 10 Abs. 3 der Weinberglagenverordnung sieht in der Folge zusätzlich eine Bekanntgabe durch die Gemeinde Kohlberg vor. Es erfolgt eine ortsübliche Auslegung
- im Zeitraum 17.11.2025 bis 19.12.2025
- in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung Kohlberg, Metzinger Str. 1, 72664 Kohlberg, 1. Stock, Zi. 2
- der Ausfertigung der Flurkarten der im Gebiet der Gemeinde Kohlberg betroffenen bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstücke.
-> hier gibts die Übersichtskarte als PDF zum download (PDF-Dokument, 857,25 KB, 11.11.2025).







