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Neuigkeiten: Gemeinde Kohlberg

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Neuigkeiten

Bürgermeisterwahl 03.12.2023

Allgemeine Informationen zur Bürgermeisterwahl 2023

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 den Termin für die Bürgermeisterwahl 2023 festgelegt.

Die Wahl findet am Sonntag, 3. Dezember 2023 statt.

Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat/keine Kandidatin mehr als 50 % der Stimmen erhalten, so findet am 17. Dezember 2023 die Stichwahl statt.

 

Die Wahlen werden nach den Neuregelungen des Kommunalwahlrechts durchgeführt. Die Rechtsgrundlagen sind die Gemeindeordnung (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KommWG) sowie die Kommunalwahlordnung (KomWO) in der jeweils gültigen Fassung.

Fragen und Antworten zur Bürgermeisterwahl

Wer darf wählen? (aktives Wahlrecht)

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.

Bei der Wahl Ihres Bürgermeisters sind Sie als Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag

  • Mindestens 16 Jahre alt sind,
  • Seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.

Als Unionsbürger sind Sie unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt. Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Wahl des Bürgermeisters nicht wahlberechtigt.

Wahlberechtigt sind auch Deutsche und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich gewöhnlich in Kohlberg aufhalten, aber keinen festen Wohnsitz haben.

 

Woher erhalten ich die Unterlagen für die Briefwahl?

Wenn Sie ihre Stimme durch Briefwahl abgeben möchten, benötigen Sie einen Wahlschein.

Dazu müssen Sie

  • für die Bürgermeisterwahl 2023 wahlberechtigt sein und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Die Beantragung kann in unterschiedlicher Weise erfolgen

  • persönlich
  • durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
  • schriftlich

Hinweis: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Verwenden Sie für den Antrag, wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an die Gemeinde Kohlberg zurück.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Nummer im Wählerverzeichnis (siehe Wahlbenachrichtigung)

Was muss ich am Wahltag mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren amtlichen Personalausweis mit. Unionsbürger müssen einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen. 

In welchem Wahllokal kann ich wählen gehen?

Ihr zugewiesenes Wahllokal ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Gemeinde Kohlberg ist für die Bürgermeisterwahl in zwei Wahllokale aufgeteilt. Ein Wahllokal befindet sich im Rathaus, das andere im Schulungsraum des Feuerwehrhauses.

Zeitplan

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Wahlbenachrichtigungen werden in den nächsten Tagen zugestellt. Sobald Ihnen diese vorliegen, können Sie auf Wunsch die Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt Kohlberg, Bürgerbüro anfordern. 

 

Bewerbervorstellung in der Jusihalle am 16. November 2023

Für die zur Wahl zugelassenen Bewerber/-innen findet am 16. November 2023 um 19.00 Uhr die offizielle Kandidatenvorstellung statt. Jedem der drei Kandidaten steht für seine Vorstellung eine Redezeit von 20 Minuten zur Verfügung. Im Anschluss an die Kandidatenvorstellung findet eine offene Fragerunde statt.

 

Wahltag 3. Dezember 2023

Die Wahl findet am 3. Dezember 2023 statt. Gewählt werden kann im jeweils zugewiesenen Wahllokal von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

Falls notwendig: Stichwahl 17. Dezember 2023

Erhält kein Bewerber/keine Bewerberin die erforderliche Mehrheit von mindestens 50%, findet am Sonntag den 17. Dezember 2023 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern/Bewerberinnen mit der höchsten Stimmzahl statt. Gewählt ist wer mehr Stimmen erhält. Eine Rücknahme der Bewerbung nach dem ersten Wahlgang ist nicht möglich.