Erneut Notbetreuung für Kinder
ln ihrer gestrigen Konferenz haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder daher beschlossen, auch an Kindertageseinrichtungen die Kontakte im Zeitraum vom 16. Dezember bis zum 10. Januar deutlich einzuschränken. Daher werden die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege in diesem Zeitraum bundesweit grundsätzl ich geschlossen.
1. Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege werden ab dem kommenden Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.
2. Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären öffnungstagen eine Notbetreuung eingerichtet. Die Organisation der Notbetreuung organisiert der jeweilige Träger.
3. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze ebenso wie für Home-Office-Arbeitsplätze. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
Das Kultusministerium wird dazu kurzfristig eine Orientierungshilfe zur Umsetzung der Notbetreuung vorlegen.
Den Antrag auf Notbetreuung für die Grundschule am Jusi finden Sie hier, die für die Kindergärten bzw. Schulkinderbetreuung hier.
Wenn es das lnfektionsgeschehen zulässt, sollen die Einschränkungen des Regelbetriebs daher nur bis zum 10. Januar gelten.