Kindergärten und Schule ab 22.02.2021 im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Das Kultusministerium informiert:
Grundschulen: Ab dem 22. Februar sollen die Grundschulen Präsenzunterricht anbieten. Dabei wird es einen Wechselbetrieb geben, bei dem je zwei Klassenstufen pro Woche gleichzeitig in Präsenz unterrichtet werden. Die beiden anderen Klassenstufen lernen von zu Hause aus. Die Klassen, die im Präsenzunterricht an den Schulen sind, werden jeweils geteilt. Die maximale Gruppengröße orientiert sich hierbei an der Hälfte des Klassenteilers (also 14 Schülerinnen und Schüler), die Gruppen sollen möglichst konstant bleiben (Kohortenprinzip). Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht.
Für die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege gilt, dass sie ab 22. Februar 2021 keine Notbetreuung mehr anbieten. Für sie gelten wieder die gleichen Regeln für den Betrieb, die vor der Schließung der Einrichtungen maßgeblich waren, wie etwa eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung und weitere Maßnahmen, die in den gemeinsamen Schutzhinweisen der Unfallkasse Baden-Württemberg, des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg und des Kommunalverbands Jugend und Soziales Baden-Württemberg enthalten sind.