Gutachterausschuss / Bodenrichtwerte
Definition und Werte
Für die Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten gibt es einen Gutachterausschuss. Er erstellt auf Anfrage ein individuelles Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer bebauten/unbebauten Immobilie oder den Wert von Rechten an Grundstücken in der Gemeinde.
Zu seinen Aufgaben gehört auch die Ermittlung der Bodenrichtwerte. Die Bodenrichtwert-Karte können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2018
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Kohlberg hat in der Sitzung am 25.06.2019 gemäß § 193 Abs. 3 BauGB zum Stichtag 31.12.2018 die örtlichen Bodenrichtwerte ermittelt
Für die Gemeinde Kohlberg gelten folgende Bodenrichtwerte:
Wohnbauflächen:
Richtwertzone 1 250 €/m², erschlossen
Richtwertzone 2 330 €/m², erschlossen
Richtwertzone 4 290 €/m², erschlossen
Richtwertzone 5 330 €/m², erschlossen
Richtwertzone 6 265 €/m², erschlossen
Gewerbeflächen 125 €/m², erschlossen
Landwirtschaftsflächen: | |
L1 Wiese | 0,60 €/m² |
L2 Wiese | 0,80 €/m² |
L3 Freizeit / Gärten | 2,00 €/m² |
L4 ortsnahe Grundstücke | 10,00 €/m² |
L5 Weinberg | 2,00 €/m² |
L6 Ackerland | 2,00 €/m² |
L7 Ackerland mit Entwicklung I | 100,00 €/m² |
L8 Ackerland Entwicklung II | 5,00 €/m² |
Ansprechpartnerin
Frau
Sylvia Zagst
07025 91018-22
zagst(@)kohlberg.de