Schöffenwahlperiode 2024-2028
Die Amtszeit der gewählten Schöffen endet am 31. Dezember 2023. Die nächste Amtszeit dauert von 2024 – 2028. Nach der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums für Soziales hat die Gemeinde eine Vorschlagsliste aufzustellen. Über die Aufnahme entscheidet der Gemeinderat.
In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche und mindestens 25 Jahre alt sind, jedoch noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden.
Das Amt verlangt aus sich heraus bestimmte Eigenschaften, die nicht jeder mitbringt. Schöffen sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein. Weitere Informationen finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de.
Die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier (PDF-Datei).
Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit 2024-2028
Informationen zur Jugendschöffenwahl und ein Bewerbungsvordruck sind auf der Homepage des Landkreises Esslingen unter Landkreis Esslingen - Jugendschöffen 2024 - 2028 (landkreis-essllingen.de) abrufbar. Die Bewerbungsfrist ist auf den 12.04.2023 festgelegt.
Im Kreisjungenamt Esslingen steht außerdem Frau Keiling unter Telefon 0711 3902-42570 oder Jugendschoeffenwahl@LRA-ES.de für Rückfragen zur Verfügung.
Neue Wohngeldanträge
Die neuen Wohngeldanträge sind hier für Sie hinterlegt:
Wohngeld Lastenzuschuss (Landkreis Esslingen) hier (PDF-Datei)
Wohngeld Mietzuschuss (Landkreis Esslingen) hier (PDF-Datei)
Informationen zu Personalausweis- und Reisepassangelegenheiten
Informationen zu Personalausweis und Reisepässe finden Sie hier