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Dienstleistungen

Altersrente - Rente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand beantragen

Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze Ihre Altersrente beziehen, müssen Sie zunächst Ihre Rente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.

Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr, des Weiteren fehlen Ihnen Beitragsmonate. Diese Rentenminderung bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und wirkt sich auch bei einer gegebenenfalls später zu zahlenden Hinterbliebenenrente aus. Diese Rentenminderung kann durch eine Ausgleichszahlung vollständig oder teilweise ausgeglichen werden.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Renteneintrittsalter: je nach Geburtsjahrgang unterschiedlich
  • Ein vorzeitiger Renteneintritt ist bei folgenden Altersrenten möglich:
    • Altersrente für langjährig Versicherte
    • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
    • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Erfüllung einer von der Rentenart abhängigen Wartezeit
  • Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bei der jeweiligen Rentenart
  • Ihr Rentenversicherungskonto ist vollständig geklärt.

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beraten.

Im Beratungsgespräch können Sie klären,

  • ob es in Ihrem Fall möglich ist, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen beziehungsweise, ob gegebenenfalls eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte für Sie infrage kommt und
  • mit welcher Rentenminderung Sie gegebenenfalls rechnen müssen.

Dabei können Sie sich beispielsweise ausrechnen lassen, wie hoch Ihre monatliche Rentenzahlung sein wird. Außerdem nennt Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin - auf Wunsch - die Höhe des Beitrags, den Sie zusätzlich leisten können, um die Rentenminderung auszugleichen.

Sie können auch schriftlich oder online eine besondere Rentenauskunft mit den gleichen Angaben beantragen. Notwendig sind hierfür die Formulare V0210 und V0300.

Sie können dann entscheiden, ob Sie die vorzeitige Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall müssen Sie Ihre Rente schriftlich oder online beantragen oder Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.

Die Rentenantragsformulare liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können Ihren Rentenantrag auch online stellen.

Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

Nach Bewilligung Ihres Rentenantrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Privat und freiwillig krankenversicherte Rentenbeziehende erhalten einen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung.

Sie können Ihre Rente auch auf das Bankkonto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.

Die Rentenzahlung erfolgt gewöhnlich am letzten Bankarbeitstag am Ende eines jeden Monats.

Fristen

Für die Zahlung der errechneten Ausgleichsbeiträge bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente: innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft.

Wird die Ausgleichszahlung nach Ablauf der drei Monate gezahlt, können sich Änderungen in der Höhe der (noch) zu zahlenden Ausgleichsbeiträge ergeben.

Hinweis: Ausgleichsbeiträge können Sie auch noch einzahlen, wenn Sie bereits eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen beziehen. Hierzu beantragen Sie bitte erneut eine besondere Rentenauskunft bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, die berücksichtigt, dass Sie bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen.

Unterlagen

  • Ausgefüllter Rentenantrag
  • Personalausweis, Reisepass
  • Sozialversicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer)
  • Schwerbehindertenausweis oder -bescheid
  • Bankverbindung (IBAN, BIC)
  • Steuer-ID (steuerliche Identifikationsnummer)
  • Anschrift Ihrer derzeitigen Krankenkasse und Ihre Versichertennummer
  • Wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Rentenantrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde
  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
    • Geburtsurkunde/Eheurkunde
    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Nachweise über Ausbildungszeiten (Schule, Fachschule, Hochschule)
    • Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit
  • Nachweise über Krankheitszeiten
  • gegebenenfalls Nachweis über eine vorliegende Schwerbehinderteneigenschaft (beispielsweise Schwerbehindertenausweis)

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung zeitnah.

Stellen Sie Ihren Rentenantrag drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.

Sonstiges

Ab 55 Jahren erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die Sie über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche informiert. Auf Wunsch kann Ihnen jederzeit eine aktuelle Rentenauskunft zugesandt werden.

Der Monatsbetrag der Rentenzahlung wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus:

  • den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen und
  • gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (zum Beispiel Kindererziehungszeiten).

Nach Rentenbeginn müssen Sie dem Rentenservice der Deutschen Post jede Adress- oder Namensänderung, Änderung der Bankverbindung sowie die Änderung des Familienstandes mitteilen. Der Rentenservice ist für die Auszahlung Ihrer monatlichen Rentenzahlung zuständig.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung:

  • § 36 Altersrente für langjährig Versicherte
  • § 37 Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • § 99 Beginn
  • § 113 Höhe der Rente
  • § 187 Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich
  • § 187a Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters
  • § 236 Altersrente für langjährig Versicherte
  • § 236a Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Zuständigkeit

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
  • die Auskunfts- und Beratungsstellen, Regionalzentren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
  • für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater

Freigabevermerk

14.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg